Nach Veröffentlichung des DEKRA-Abschlussberichts ist es belegt: Die theoretischen Schallberechnungen für Windkraftanlagen im hügeligen und bewaldeten Gelände versagen in der Praxis. Der über 170 Seiten starke DEKRA-Abschlussbericht zum Windpark Königseiche in Uhingen-Baiereck belegt schwarz auf weiß ein Desaster mit Ansage. Dessen Aussagen sind unmittelbar auf den geplanten Windpark in Wald übertragbar – zumal in Baiereck Windräder derselben Modellfamilie stehen, die auch bei uns geplant sind.
Das DEKRA-Gutachten führt zu drei zentralen Erkenntnissen, die den Planungen in Wald den Boden entziehen:
1. Reale Messungen statt Schreibtisch-Prognosen
Im Schurwald in Baiereck stehen zwei Windenergieanlagen der Nordex-Plattform (Typ N149). Auch dort versicherten Betreiber und Behörden vorab, alle gesetzlichen Grenzwerte würden strikt eingehalten. Die Realität, die die DEKRA über fünf Messwochen hinweg aufwendig ermittelt hat, sieht völlig anders aus:
- Massive Grenzwertüberschreitung: Im betroffenen Wohngebiet gilt nachts nach der TA Lärm ein Grenzwert von 40 dB(A). Die DEKRA maß tatsächliche Beurteilungspegel von 44 bis 48 dB(A) – eine Überschreitung des zulässigen Werts um 4 bis 8 dB. In der Akustik bedeutet bereits ein Plus von 3 dB eine Verdopplung der Schallenergie. 8 dB mehr empfindet das menschliche Gehör nahezu als eine Verdopplung der wahrgenommenen Lautstärke.
- Zusätzliche Störfaktoren: Die Anlagen fallen durch erhebliche Tonhaltigkeiten (Brumm- und Pfeiftöne mit Strafzuschlägen von bis zu 5 dB) und pulsierende Amplitudenmodulationen („Wusch-Wusch“-Effekt) auf. Zudem können tieffrequente Geräusche im Gebäudeinneren die Richtwerte überschreiten.
- Das Alarmsignal für Wald: Bei uns im Teilprojekt „Wald 2“ sind fünf Anlagen derselben Plattformfamilie (Nordex) geplant – allerdings vom Typ N175. Diese Giganten besitzen mit 175 Metern Rotordurchmesser rund 40 Prozent mehr Rotorfläche als die Anlagen in Baiereck. Wenn schon die kleinere Schwesteranlage die Grenzwerte nachts derart drastisch reißt: Wie soll dann die noch weitaus größere N175 in unserer Tallage leise sein?
2. Die Ursache: Die DIN-Norm versagt – Langzeit-Abnahmemessungen unverzichtbar
Warum klaffen Theorie und Praxis so weit auseinander? Die DEKRA-Gutachter legen den Finger direkt in die methodische Wunde: Die im Genehmigungsverfahren angewandte Berechnungsnorm (DIN ISO 9613-2 in Verbindung mit dem Interimsverfahren) bildet die tatsächlichen Schallausbreitungsverhältnisse in Süddeutschland nicht realistisch ab.
Die Norm wurde ursprünglich für bodennahe Schallquellen entwickelt. Bei modernen Großanlagen mit Nabenhöhen von fast 180 Metern und den typischen süddeutschen Berg-Tal-Lagen versagt das theoretische Rechenmodell systematisch. Genau dieser Befund hat fundamentale Konsequenzen für die gesamte Praxis: Die DEKRA-Kritik an den Standardprognosen untermauert mit aller Härte die Forderung, dass Schreibtisch-Berechnungen in hügeligem und bewaldetem Gelände niemals ausreichen dürfen und an allen diesen Standorten zwingend unabhängige Langzeit-Immissionsmessungen als offizielle Abnahmemessung vorgeschrieben werden müssen.
Die Praxis im Schurwald führt drastisch vor Augen, warum solche realen Kontrollmessungen über mehrere Wochen alternativlos sind:
- Physikalische Realität statt Modellannahmen: Nächtliche Temperaturinversionen, veränderte Luftschichtungen in großen Höhen und Windprofilunterschiede über Waldgebieten werden vom Berechnungsmodell schlicht verfehlt.
- Verkehrte Welt im Tal: In Baiereck führte das Geländeprofil dazu, dass weiter entfernte Häuser im Tal lauter beschallt wurden als näher gelegene Gebäude am Hang – das exakte Gegenteil dessen, was das Genehmigungsgutachten auf dem Papier errechnet hatte. Das bedeutet für die Bürger in Wald, Walbertsweiler, Rast und Sentenhart: Dem unzulässigen Lärm sind keineswegs nur die Gebäude „in vorderster Front“ ausgesetzt, sondern die Belastung kann Bewohner treffen, die vermeintlich weit weg wohnen.
- Nicht mehr Stand der Technik: Wer wie bisher glaubt, nach der Errichtung auf reale Abnahmemessungen verzichten zu können, ignoriert den klaren Befund der DEKRA: Das herkömmliche Prognoseverfahren bildet die Topografie nicht ab und ist für komplexe Geländestrukturen fachlich überholt.
3. Die Konsequenz für Wald: Rechentricks auf dem Papier treffen auf ein fehlerhaftes Modell
Hier schließt sich der Kreis zum geplanten Windpark in Wald: Das offizielle Schallgutachten der Firma Ramboll für die fünf geplanten Nordex N175 im Teilprojekt „Wald 2“ fußt auf exakt dieser vom DEKRA-Gutachten in Zweifel gezogenen Methode (DIN ISO 9613-2 unter Anwendung des Interimsverfahrens).
Schon ohne die DEKRA-Erkenntnisse ist die Planung in Wald ein rechtliches und akustisches Konstrukt auf wackeligem Boden:
- Künstliche Park-Teilung treibt Pegel schon rechnerisch auf 43 dB(A): Das Gesamtvorhaben wurde durch eine gezielte Salamitaktik künstlich in zwei getrennte Windparks aufgeteilt. Durch diesen juristischen Kniff und die Ausnutzung von Ausnahmeregelungen bei Vor- und Zusatzbelastungen werden den Bürgern bereits auf dem Papier Immissionswerte von bis zu 43 dB(A) zugemutet – statt der eigentlich strikt vorgeschriebenen 40 dB(A) für Allgemeine Wohngebiete. Wie diese Tricks im Detail funktionieren und warum dies nach unserer Auffassung rechtlich unzulässig ist, haben wir ausführlich auf unserer Themenseite zu Schall & Lärmschutz aufgezeigt.
- Trotz extremer Drosselung am Limit: Um selbst diese künstlich hochgerechneten Werte rechnerisch gerade so einzuhalten, darf keine einzige der fünf N175-Anlagen nachts unter Volllast laufen. Die Anlagen müssen laut Ramboll-Gutachten teils massiv heruntergeregelt werden (bis hinunter zu Modus 16).
Die Kombination aus beiden Faktoren ist fatal: Wenn ein Projekt, das durch künstliche Teilung ohnehin schon mit aus unserer Sicht unzulässigen 43 dB(A) auf dem Papier operiert, auf ein Rechenmodell gestützt wird, das die Realität der Lärmbelastung massiv unterschätzt, steuern die Bürger in Wald, Walbertsweiler, Rast und Sentenhart geradewegs in ein gesundheitliches Desaster. In der Realität drohen nächtliche Lärmpegel, die weit über das hinausgehen, was für Wohngebiete jemals zulässig sein darf. Den Bürgern darf nicht zugemutet werden, wie in Baiereck erst jahrelang unerträglichem Lärm ausgesetzt zu sein, bis nachträgliche Messungen und Gerichtsverfahren Klarheit schaffen.
Unsere Forderung an das Landratsamt
Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde darf die Augen vor den harten Fakten aus Baiereck nicht verschließen. Eine Genehmigung darf nicht auf Gutachten erteilt werden, deren wissenschaftliche Basis von einer unabhängigen Prüfgesellschaft als unzureichend entlarvt wurde, erst recht nicht, wenn das Projekt schon rechnerisch mit juristischen Kunstgriffen über dem Schutzlimit operiert.
Wir fordern das Landratsamt auf:
- Das Schallgutachten der Firma Ramboll zurückzuweisen, da die angewandte DIN ISO 9613-2 laut DEKRA-Bericht nicht mehr dem Stand der Technik für diese Geländesituation entspricht.
- Die künstliche Aufteilung des Gesamtprojekts zu stoppen und eine ehrliche Gesamtlärmbetrachtung einzufordern, die den Schutzwert von 40 dB(A) nachts ausnahmslos garantiert.
- Für den Fall jeglicher Genehmigung verbindliche, unabhängige Langzeit-Immissionsmessungen über mehrere Wochen als verpflichtende Abnahmemessung vorzuschreiben, bevor ein Regelbetrieb überhaupt aufgenommen werden darf.
- Das Genehmigungsverfahren für „Wald 2“ unverzüglich auszusetzen, bis belastbare und dem Stand der Technik entsprechende Nachweise vorliegen.
Gesundheitsschutz und Rechtssicherheit müssen vor Schreibtisch-Prognosen gehen!
Bürgerinitiative Lebenswertes Wald
Mehr zum Thema auf unserer Themenseite Schall & Lärmschutz.