Technische Stellungnahme zur Überprüfung des Schallgutachtens „Wald 1"

BetreffFachliche Plausibilitätsprüfung der schalltechnischen Untersuchung
ProjektWald 1 (88639) / Projektnummer 4_22_077
GutachtenSchallimmissionsprognose für vier neue Windenergieanlagen, Windpark Wald, Landkreis Sigmaringen, Baden-Württemberg (Revision 01), planGIS GmbH, Februar 2026
BearbeiterDipl.-Ing. (FH) Stefan Amann, unterstützt durch einen beratenden Ingenieur für Akustik

1. Vorbemerkung

Im Rahmen der fachlichen Begleitung wurde das vorliegende schalltechnische Gutachten einer detaillierten Prüfung unterzogen. Ziel dieser Überprüfung war es, die Methodik, die zugrunde gelegten Eingangsparameter sowie die schalltechnischen Berechnungen auf ihre Normenkonformität und Plausibilität zu untersuchen.

Die Prüfung hat ergeben, dass das Gutachten in Teilen Unstimmigkeiten und methodische Defizite aufweist, die eine verlässliche Beurteilung der Immissionssituation erschweren oder zu unzutreffenden Ergebnissen führen können.

2. Auflistung der nicht sauber dargestellten und fehlerhaften Punkte

Die folgenden Kernpunkte wurden im Rahmen der Analyse als mangelhaft identifiziert und müssen nachgebessert bzw. präzisiert werden:

1. Abweichende oder nicht nachvollziehbare Ansatzwerte für Schallleistungspegel

2. Unklare Beschreibung, wie die Schallreduktion im Nachtbetrieb gewährleistet wird

3. Fazit und Handlungsanweisung

Auf Basis der aufgeführten Mängel kann das vorliegende Schallgutachten in seiner jetzigen Form nicht als fachlich belastbare Grundlage für das Genehmigungsverfahren freigegeben werden.

Es wird empfohlen, das Gutachten durch den Verfasser überarbeiten zu lassen, die fehlenden exakten Eingangsparameter (Herstellerspezifikationen/gemessene Werte) zu ergänzen und die Berechnungen entsprechend den geltenden Normen und Richtlinien zu aktualisieren.

Wald, 01.08.2026, Dipl.-Ing. (FH) Stefan Amann, Maschinenbauingenieur

Technische Stellungnahme zur Überprüfung des Schallgutachtens „Wald 2"

BetreffFachliche Plausibilitätsprüfung der schalltechnischen Untersuchung
ProjektWald 2 (88639) / Projektnummer 4_22_077
GutachtenSchallimmissionsprognose für fünf Windenergieanlagen am Standort Wald 2, Baden-Württemberg (Revision 01), Berichtsnummer: 25-1-3087-000-NW, Ramboll Deutschland GmbH, 04.09.2025
BearbeiterDipl.-Ing. (FH) Stefan Amann, unterstützt durch einen beratenden Ingenieur für Akustik

1. Vorbemerkung

Im Rahmen der fachlichen Begleitung wurde das vorliegende schalltechnische Gutachten einer detaillierten Prüfung unterzogen. Ziel dieser Überprüfung war es, die Methodik, die zugrunde gelegten Eingangsparameter sowie die schalltechnischen Berechnungen auf ihre Normenkonformität und Plausibilität zu untersuchen.

Die Prüfung hat ergeben, dass das Gutachten in Teilen Unstimmigkeiten und methodische Defizite aufweist, die eine verlässliche Beurteilung der Immissionssituation erschweren oder zu unzutreffenden Ergebnissen führen können.

2. Auflistung der nicht sauber dargestellten und fehlerhaften Punkte

Die folgenden Kernpunkte wurden im Rahmen der Analyse als mangelhaft identifiziert und müssen nachgebessert bzw. präzisiert werden:

1. Abweichende oder nicht nachvollziehbare Ansatzwerte für Schallleistungspegel

2. Unklare Beschreibung, wie die Schallreduktion im Nachtbetrieb gewährleistet wird

3. Auffallend große Spreizung der Schallleistungsdaten

3. Fazit und Handlungsanweisung

Auf Basis der aufgeführten Mängel kann das vorliegende Schallgutachten in seiner jetzigen Form nicht als fachlich belastbare Grundlage für das Genehmigungsverfahren freigegeben werden.

Es wird empfohlen, das Gutachten durch den Verfasser überarbeiten zu lassen, die fehlenden exakten Eingangsparameter (Herstellerspezifikationen/gemessene Werte) zu ergänzen und die Berechnungen entsprechend den geltenden Normen und Richtlinien zu aktualisieren. Ebenso wird empfohlen, sich die Plausibilität der Spreizung der Schallleistungsdaten mit realen, gemessenen Werten aufzeigen zu lassen und die oben genannten Fragestellungen detailliert erläutern zu lassen.

Wald, 01.08.2026, Dipl.-Ing. (FH) Stefan Amann

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Die Petition läuft noch bis zum 25. Oktober 2026.